Weiterbildung nach § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG
für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein
BKrFQV § 4 Weiterbildung (1) Durch die Weiterbildung sind alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und aufzufrischen.
Aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 muss jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt sein.
Besondere Schwerpunkte sollen die Verkehrssicherheit, die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens bilden.
Eine einmalige Wiederholung von Unterkenntnisbereichen unter Einhaltung von Satz 2 ist zulässig.
Mit Inhalten auf die Unterweisungspflicht, Fahrtschreiberverordnung vom 02. März 2016,
für Fahrer gemäß Artikel 33 (EU) Nr. 165/2014
– Themen können geändert werden. - Wahlweise bieten wir auch Kompaktkurse von mehreren Tagen an. - 35 Stunden á 7 Stunden pro Tag sind mindestens vorgeschrieben.
Die Teilnehmerzahl ist pro Termin grundsätzlich auf 20 Personen begrenzt. Die Termine werden in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen belegt.
1 Tag Weiterbildung von 08:30 Uhr – 16:00 Uhr, einzigartige Wohlfühlkurse! Die Anmeldung ist erst mit dem Eingang der Seminargebühr wirksam. Bankgutschrift bis zum Seminarbeginn, oder Barzahlung beim Kursbeginn. Für alle Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Anmeldung mit: Adresse, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
- E-Mail - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Tel.: 07821 21279
USt-IdNr.: DE 142368190 |
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