Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zG
- zGM max. 3.500 kg
- zur Beförderung von max. acht Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut
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auch mit Anhänger zGM bis max. 750 kg
oder
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mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern zGM der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF 17)
Eingeschlossene Klassen: Klasse AM und L
Bemerkungen:
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Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
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Sonderfahrten erforderlich - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten a 45 Min.
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Theoretische und praktische Prüfung erforderlich
Klasse B mit Schluesselzahl 96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B
Fahrzeugkombinationen aus
und
Mindestalter
Bemerkung
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Die Schulung erfolgt ausschließlich in der Fahrschule
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Gesamtdauer der Schulung mindestens 7 Stunden a 60 Min.
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Der Bewerber muss keine Prüfung ablegen
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Die Fahrschule stellt eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese wird zur Eintragung der Schlüsselzahl 96 bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen aus
und
Mindestalter
Bemerkung
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Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
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Sonderfahrten erforderlich - 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und 1 Nachtfahrt a 45 Min.
- Praktische Prüfung erforderlich